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Damit sie mit Ihrem Online-Shop jetzt nicht Baden gehen sollten Sie sich mit der neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie beschäftigen, die die neuen Pflichten im Online-Handel regelt. Diese wurde am 22. November 2011 verkündet, am 14. Juni 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und tritt schließlich ab dem 13. Juni 2014 für alle Online-Händler in Kraft.

Fast alle sind abmahngefährdet

Am Freitag dem 13.6.2014 treten diese neue Verbraucherrechterichtlinien für den Online-Handel in Kraft. Wenn Sie Betreiber eines Online-Shops sind, sollten Sie auf diesen Termin vorbereitet sein. Anderenfalls riskieren Sie als Händler teure Abmahnungen, da davon auszugehen ist, dass sich die „Abmahnindustrie“ auf jeden Fall schon sorgfältig auf dieses Datum vorbereitet hat. Nach jetzigem Stand sind fast nahezu alle im Einsatz befindlichen „klassischen“ Shopsyteme zu aktualisieren. Darunter beliebte Systeme wie Woocommerce, Presto-Shop, Xt-Commerce, Gambio und andere.

Nahezu alle Shops müssen bis bis zum Inkrafttreten der neue Verbraucherrechterichtlinie aber nicht nur technisch sondern auch inhaltlich in Bezug auf die verwendeten Rechtstexte erheblich umgestellt werden, um den Anforderungen der neuen Verbraucherrechterichtlinie zu entsprechen – insbesondere da es keine Übergangsfrist gibt.

Die Umstellung wird umständlich

Zu den veränderten Regelungen gehören unter anderem die nachfolgenden Änderungen. Bereits der erste Punkt, zeigt, dass die Vorschriften erhebliche Umstellungen bedeuten, die häufig nicht nur mit einem Update des verwendeten Shopsystems erledigt sind, sondern häufig auch rechtliche Beratung nötig machen.

  • Versandkosteninformationen müssen den Liefertermin benennen
  • Weitreichende vertragliche Informationspflichten für Verbraucherverträge vor dem Bestellvorgang
  • Verpflichtung des Händlers zur Vertragsbestätigung
  • Die Widerrufsfrist wird auf 14 Tage europaweit vereinheitlicht
  • Eine neue Musterwiderrufsbelehrung tritt vereinheitlicht europaweit in Kraft
  • Auch telefonischer Widerruf muss möglich sein
  • Verbraucher müssen auf sämtliche Kosten hingewiesen werden und diese explizit bestätigen (Versandgebühren, Zollgebühren etc.)
  • Informationen über Lieferbeschränkungen müssen bei Bestellbeginn kommuniziert werden (bspw. bei Lieferung in bestimmte Länder)
  • Informationen über Einschränkungen bei Zahlungsarten müssen kommuniziert werden
  • Zwingende Pflicht zur Angabe einer kosten gedeckelten Telefonnummer (max. Grundtarif)
  • Verbot von voreingestellten Zusatzleistungen
  • Rückerstattung an Verbraucher bei Widerruf binnen 14 Tagen mit dem gleichen Zahlungsmittel
  • Informationen über Einschränkungen bei Zahlungsarten bei Bestellbeginn

Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht und der neuen Verbraucherrechterichtlinie

Das folgenden Webinar vom Händlerbund erläutert Online-Händlern die Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht im Zuge der Umsetzung der neuen Verbraucherrechterichtlinie.

https://www.youtube.com/watch?v=l1u6Grel5qk

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